Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Abteilung Kinder- und Jugendschutz Basel (AKJS), die Vormundschaftsbehörden, Jugendanwaltschaft oder die Sozial- und Fürsorgebehörde der Gemeinden. Ein erstes Gespräch dient dazu, die Bedürfnisse und Erwartungen der Jugendlichen abzukläen und das Angebot des "Schlössli" zu erläutern. An einem Schnupperabend mit Nachtessen kann die Jugendliche mit den anderen Bewohnerinnen in Kontakt kommen.
Anschliessend entscheiden sie und die Sozialarbeiterin, wenn möglich mit den Eltern bzw. dem Inhaber des Sorgerechtes, ob ein Eintritt sinnvoll ist oder nicht. Die Heimleitung erwägt mit dem Team, ob die Jugendliche aufgenommen werden kann. Wenn beide Parteien einverstanden sind, werden die nötigen Formalitäten erledigt.
Ein detailliertes Anmeldeformular mit einem klar definierten Auftrag der einweisenden Behörde muss vor dem Eintritt vorliegen. Auch die Deckung der Aufenhtaltskosten muss schriftlich zugesichert sein. Dann wird ein Eintrittstermin vereinbart.